Regeln

§1

Die Schockenrunde widmet sich der Erhaltung, Förderung und Verbreitung traditioneller deutscher Spielkultur, im Speziellem Würfelspiele.

§ 2

Der Gastgeber hat Örtlichkeiten, Getränke (siehe § 39) und Snacks bereitzustellen. Die Ausgaben für die Getränke werden durch die Schockenkasse ausgeglichen

§ 3a

Während der Spielrunde wird der Stiefel, wahlweise gefüllt mit Bier oder Kölsch, nacheinander an jeden Spieler gereicht. Dieses Weiterreichen erfolgt während des ganzen Schockens.

§ 3b

Der Stiefel sollte mindestens einmal am Abend von jedem Mitspieler restlos in einem Zug geleert werden. Hierfür muss der Rechte Nachbar 4 Euro in die Kasse zahlen. Danach wird der Stiefel wieder aufgefüllt.

§ 3c

Sollte der Stiefel nicht in einem Zug geleert werden können so bekommt der Spieler, der zu Ex-Trinken angesetzt hat, einen Strich für Mogeln. Andere Spieler die während des Ex-Trinkens versuchen den Spieler vom Exen anzuhalten (Witze, dumme Kommentare oder ähnliches) bekommen ebenfalls einen Strich fürs Mogeln.

§ 4

Der Spieler der einen Schock Out würfelt, muss ein Ekelgesöff trinken.

§ 5

Nach jeder Spielrunde ist eine Ekelgesöffrunde zu trinken.

§ 6

Folgende Beträge sind zu zahlen:

1. Vor jeder Spielrunde der Startbetrag von 10,- Euro
2. Für jeden Mogelstrich 1,50 Euro
3. Fürs “Nachbar hat geext” 4,- Euro
4. Für jeden Strich bei “Hat Namen des Gastgebers gesagt” 0,50 Euro
5. Für jeweils eine verlorene Spielrunde 3,50 Euro

6.Für die Frage nach “Wie oft hat man Gewürfelt?” 0,20 Euro

§ 7

Die Beträge werden vom Kassenwart eingezogen, spätestens bis zur nächsten Schockenrunde.

§ 8

Der Gastgeber darf während der Spielzeit nicht mit Namen angesprochen werden. Weder noch mit dem Vor-, Zweit- oder Nachnamen.

Verstöße dagegen werden mit einem Strich bestraft(Name des Gastgebers).

§ 9

Die Schockrunde wird in zwei Hälften ausgespielt. Eine Hälfte ist ausgespielt, wenn alle 13 Deckel an einen Mitstreiter verteilt worden sind. Sollten die beiden Hälften an zwei verschiedene Mitstreiter gegangen sein, so entscheidet eine Stichrunde (13 Deckel).

§ 10

Der 1. Spieler darf maximal drei mal würfeln, wobei der letzte Wurf nicht aufgedeckt werden darf.

§ 11

Gespielt und aufgedeckt wird dem Uhrzeigersinn nach.

§ 12

Sollte ein Mitstreiter einen Wurf zu früh aufdecken, so werden für diesen alle vorher getätigten Würfe ungültig und durch einen einzigen Wurf ersetzt. Gleichzeitig wird er mit einem Doofmanndeckel bestraft.

§ 13

Der 3. Wurf ist immer verdeckt zu spielen!

§ 14

Benötigt der 1. Spieler nur zwei Würfe so ist für alle folgenden Spieler die Runde mit ihrem zweiten Wurf beendet. Ein weiteres hochheben des Bechers zieht das einen Strich fürs Mogeln nach sich .

§ 15

Sollte ein Mitstreiter mehr Würfe tätigen als der 1. Spieler, muss er noch mit allen Würfeln EINEN Wurf tätigen. Hier folgt ebenfalls ein Eintrag fürs Mogeln und ein Doofmanndeckel.

§ 16

Ziel des Spiels ist, nicht die niedrigste Wertung in einer Deckelrunde zu würfeln.

§ 17

Die Wertungen lauten in der Reihenfolge wie folgt: (in Klammern die Anzahl der zu verteilenden Deckel)

Schock out (alle)

Schock 6 (6)

Schock 5 (5)

Schock 4 (4)

Schock 3 (3)

Schock 2 (2)

General (3)

bis

General (3)

Straße (2)
bis

Straße (2)

Hausnummer (1)

bis

Hausnummer (1)

§ 18

Eine Straße ist in einem Wurf zu tätigen. Für Schock, General und Hausnummern können mehrere Würfe getätigt werden.

§ 19a

Sollte in einem Wurf zweimal die “6″ fallen , so kann der Mitstreiter hierfür eine “1″ umdrehen. Ein weiterer Wurf muss folgen.

§ 19b

Sollte in einem Wurf dreimal die “6″ fallen, so kann der Mitstreiter hierfür zwei “1″ umdrehen. Ein weiterer Wurf muss folgen.

§ 20a

Der Mitstreiter der die niedrigste Wertung würfelt, erhält aus dem Stock die Anzahl der Deckel, die der Mitstreiter mit der höchsten Wertung erzielt hat.

§ 20b

Sollten im Stock nicht mehr ausreichend Deckel zu Verfügung stehen, so erhält der unterlegene Mitstreiter die im Stock verbliebenen Deckel.

§ 20c

Sollten alle Deckel aus dem Stock in der ersten Runde verteilt sein, so erhält der unterlegene Mitstreiter diese Deckel von dem Mitstreiter mit der höchsten Wertung.

§ 21

Sollte ein Mitstreiter innerhalb einer Deckelrunde die gleiche Figur mit der gleichen Anzahl an Würfen wie ein Vorwerfer erzielen, so gilt dieser als Nachleger. Nachleger sind Eierleger und sind somit dem Vorwerfer unterlegen.

§ 22

Sollte ein Mitstreiter einen Schock aus erzielen, so erhält der Mitstreiter mit der niedrigsten Wertung alle alle noch im Stock verbliebenden Deckel, ungeachtet der Tatsache, ob einige Deckel schon verteilt wurden oder nicht.

§ 23

Sollten in einer Runde ein Schock doof und ein General die höchsten Wertungen sein, erhält der unterlegene Mitstreiter die Deckelanzahl der höchsten Wertung, also Schock doof d.h. zwei Deckel!
§ 24

Sollte ein Mitstreiter einen Wurf tätigen, obwohl er nicht an der Reihe oder bereits ausgeschieden ist, so ist dieses als Lustwurf zu deuten und wird nicht unter einem Doofmanndeckel bestraft.

§ 25

Sollte einem Mitstreiter mind. ein Würfel vom Tisch fallen, so wird dieser nicht unter einem Doofmanndeckel bestraft. Die Anzahl der Doofmanndeckel resultiert aus der Anzahl der verlorenen Würfel. Dieser Wurf ist ungültig und wird durch einen neuen ersetzt.

§ 26

Der/die Doofmanndeckel sind aus dem Stock zu verteilen.

§ 27

Sollte kein Deckel mehr im Stock sein, so erhält der Doofmann diese Deckel vom demjenigen Mitstreiter, der zu diesem Zeitpunkt die meisten Deckel verwaltet.

§ 28

Sollten in diesem Fall mehrere Mitstreiter gleich viele Deckel verwalten, so erhält der Doofmann von jedem dieser Mitstreiter einen Deckel.

§ 29

Sollte der Doofmann selbst die meisten Deckel verwalten, so erhält er den/die Doofmanndeckel von dem Mitstreiter mit den Zweit meisten.

§ 30

Frau sind nicht zum Schocken zugelassen, außer nach voriger schriftlicher Genehmigung.

§ 31

Verspätungen werden nicht geduldet. Jede 5 Minuten kosten 0,50 Euro

§ 32

Sollte ein Mitspieler abgemeldet nicht erscheinen, so kostet ihn das den Durchschnittsbetrag des Abends in €.

Sollte ein Mitspieler unabgemeldet nicht erscheinen, so kostet ihn das den Höchstbetrag des Abends in €.

§ 33

Sollte ein Mitstreiter einen Betrug am Wurf vornehmen oder eine böswillige Täuschung vornehmen, wird dieser nicht unter 1,50Euro(Mogeln+Doofmanndeckel) bestraft. Über den Tatbestand des Betrugs oder der böswilligen Täuschung entscheiden die Mitstreiter.

§ 34

Bei einer Schockrunde wird grundsätzlich eine Getränkerunde ausgespielt. Auch Anti-Alkoholische Getränke können in Ausnahmesituationen akzeptiert werden(Bei schwerer Krankheit oder nach übermäßigem Alkohol genuß).

§ 35

Wenn ein Mitspieler die Örtlichkeiten während einer Spielrunde aufsuchen will (oder muss), dann muss er dies bei mindestens einem Mitspieler ankündigen. Verstöße hier gegen, werden mit einem Eckelgesöff bestraft.

§ 36

Der Schockabend beginnt in der Regel um 19.00 Uhr. Ausnahmen werden vorher bekannt gegeben.

§ 37

Simon Tepasse ist als Kassenwart bestellt. Er muss vor jeder Schockenrunde den aktuellen Kontostand verkünden.

§ 38

Benjamin Scholz und Simon Tepasse sind für die Verwaltung der Homepage www.schocken.net zuständig und verpflichtetn sich regelmäßig Update´s vorzunehmen.

§ 39

Der Gastgeber hat folgende Getränke zu besorgen: (Kostenerstattung erfolgt aus der Schockenkasse)

1. Bier (vorzugsweise) “Bitburger” oder “Früh Kölsch”

2. Ein Ekelgesöff (hierbei hat der Gastgeber freie Wahl)

3. Die Getränke sind Eiskalt zu servieren!!(warme Getränke werden mit 5 Euro Strafe geahndet)

§ 40

1. Termine

Jedes Mitglied ist verpflichtet an jedem Termin teilzunehmen. Ist ihm dies nicht möglich so muss eine offizielle Abmeldung beim Ausrichter spätestens 2Wochen vor dem Termin vorliegen. Die Strafe für das Nichterscheinen ist der Durchschnittewert des Schockabends. Sagt jemand später ab, wird dies mit dem höchstsatz des Abend vergolten(siehe Paragaf32).

§ 41

1. Gastschocker

Der Gastgeber bestimmt über weitere Gastschocker. Diese müssen 2Wochen vorher beim Gastgeber angemeldet werden. Es können maximal soviele Gastschocker teilnehmen wie Schocker abgesagt haben(Ausnahmen kann der Gastgeber beantragen). Das verspielte Geldder Gastschocker wird vom Konto der Einladers mit abgebucht.

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